Versicherung für Privatreisen & Geschäftsreisen

ReisePolice TOURIST
- Sondertarif -


Deine Vorteile auf einen Blick

- Weltweiter Versicherungsschutz mit/ohne USA+Kanada
- Umfassender Schutz vom 1. bis 548.Tag
- Sicherer Online-Abschluss
ab
0,80 € pro Tag

ReisePolice TOURIST - Versicherung

Wer einen flexiblen und preisgünstigen Versicherungsschutz sucht, für den könnte die Reiseversicherung ReisePolice TOURIST interessant sein. Urlaubs- und geschäftlich Reisende können sich mit diesem Tarif bis zu maximal 18 Monaten auf Reisen begeben und sich umfangreich versichert wissen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und ist wahlweise mit oder auch ohne die Hochpreisländer USA und Kanada buchbar. Besonders attraktiv sind die Konditionen für Senioren im Ausland.

Die Reisekrankenversicherung für Langzeitreisen wird ohne Selbstbeteiligung angeboten und bietet umfangreichen Schutz für Deutsche im Ausland, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Der Tarif eignet sich für:

  • Urlaub & Privatreisen
  • Geschäftsreisen
  • Bildungsreisen und Sprachreisen
  • Weltentdecker & Globetrotter
  • Freiwilligenarbeit & Volunteer
  • Senioren
Mit der Langzeit-Reisekrankenversicherung ReisePolice TOURIST bist Du für jeden Notfall, egal ob Krankheit oder Unfall, bestens gerüstet. Im Schadenfall steht Dir die HanseMerkur Reiseversicherung AG als Versicherer und Risikoträger unseres Sonderproduktes mit einem weltweiten 24-Stunden-Notfall-Service zur Verfügung.

  • ReisePolice TOURIST Reisekrankenversicherung

Den Versicherungsschutz buchst Du entsprechend Deiner gewünschten Reisetage schnell und unkompliziert direkt online über den Onlinebuchungslink. Nach der Buchung erhältst Du umgehend Deine Versicherungsbestätigung per Email. Drucke diese aus und halte sie für Schadenfälle im Ausland immer griffbereit.

Leistungen der ReisePolice im Detail

ReisePolice TOURIST - Krankenversicherung

Leistungen: Auslandskrankenversicherung
ReisePolice TOURIST
Selbstbeteiligung im Schadensfall - SB wahlweise:
0 € / 50 €
Erstattung der Kosten für:
ambulante Heilbehandlungen beim Arzt
100 %
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
100 %
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
100 %
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen + Inhalationen
100 %
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
100 %
stationäre Behandlung im Krankenhaus (in einem Mehrbettzimmer)
100 %
Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalls, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung
100 %
Transport zum nächstgelegenen Arzt bzw. Krankenhaus
100 %
medizinisch notwendiger Krankenrücktransport ins Heimatland
100 %
Überführung und Bestattung
100 %
medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbrüche
100 %
Zusätzliche Leistungen:
Werden alle im Ausland anfallenden Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme des Versicherers einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt der Versicherer über die Kostenerstattung hinaus
100 %
- bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld (max. 14 Tage)
50 EUR
- bei ambulanter Behandlung ein Pauschalbetrag von
25 EUR
Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet der Versicherer über das vertraglich vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
100 %

Tarifinformationen:

Produktinformation +
Versicherungsbedingungen
+ Tarifübersicht


Taggenau buchbar

Mit Heimaturlaub-Schutz

Flexible Zahlweise




Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service

+49 40 55557877

Günstige Beiträge für alle Reisearten: ReisePolice

Beitrag pro Tag:
ReisePolice TOURIST Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbehalt
Einzelperson
Weltweit ohne USA/Kanada
Weltweit mit USA/Kanada
1. bis 365. Tag
366. bis 548. Tag
1. bis 365. Tag
366. bis 548. Tag
bis 60 Jahre
0,95 EUR
1,50 EUR
2,45 EUR
4,50 EUR
ab 60 Jahre
2,90 EUR
8,50 EUR
8,50 EUR
13,50 EUR

Beitrag pro Tag:
ReisePolice TOURIST Auslandskrankenversicherung mit 50 Euro Selbstbehalt
Einzelperson
Weltweit ohne USA/Kanada
Weltweit mit USA/Kanada
1. bis 365. Tag
366. bis 548. Tag
1. bis 365. Tag
366. bis 548. Tag
bis 60 Jahre
0,80 EUR
1,40 EUR
2,30 EUR
4,20 EUR
ab 60 Jahre
2,70 EUR
8,00 EUR
8,00 EUR
12,70 EUR

FAQ - Häufige Fragen & Antworten

  • Wer kann den Tarif ReisePolice TOURIST abschließen?

    Mit dem ReisePolice TOURIST sind alle Personen versicherbar, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der Versicherungsschutz besteht für private und berufliche Auslandsreisen für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum.


    Folgende Personen zählen zum versicherbaren Personenkreis:

    • Urlauber
    • Privatreisende
    • Geschäftsreisende
    • Bildungs- und Sprachreisende
    • Weltentdecker & Globetrotter
    • Freiwilligenarbeit & Volunteer
    • Singles, Familien, Senioren
    • Sonstige Kurz- und Langzeitreisende

    Weitere Voraussetzung:

    • Den Vertrag musst Du vor Antritt Deiner Reise für die gesamte Dauer abschließen. Geschieht dies nicht, kommt trotz Prämienzahlung kein Vertrag zustande.
    • Die Höchstversicherungsdauer beträgt 548 Tage.

    Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung?

    Dein Versicherungsschutz besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland. Du kannst Deinen Versicherungsschutz ReisePolice TOURIST wahlweise mit oder ohne die Hochpreisländer USA und Kanada buchen. Beachte bitte, dass während der Reise kein Tarifwechsel staffinden kann. Du musst Dich daher bereits vor Reiseantritt und für die gesamte Reisedauer für einen Tarif entscheiden.


    Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat. (Ausnahme: Heimaturlaubschutz!)

    Ist ein Heimaturlaub mitversichert?

    Bei Versicherungsverträgen von mindestens sechsmonatiger Dauer besteht Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland. Der Versicherungsschutz im Heimatland ist begrenzt auf maximal vier Wochen für alle Heimatlandaufenthalte je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt dabei ein Zeitraum von zwölf Monaten gerechnet ab Versicherungsbeginn. Beginn und Ende einer jeden Reise in das Heimatland während der Vertragslaufzeit sind von Dir auf Verlangen des Versicherers im Leistungsfall nachzuweisen.

    Bis wann ist ein Vertragsabschluss möglich?

    Den Sondervertrag ReisePolice TOURIST musst Du vor Reiseantritt und Grenzüberschreitung für die gesamte Dauer Deiner Reise abschließen. Kurzentschlossene können den Abschluss bequem und einfach online über den Onlinebuchungslink tätigen.

    Welche Unterlagen erhalte ich nach Vertragsabschluss?

    Sofort nach Online-Buchung erhältst Du per E-Mail Deine Buchungsbestätigung. Diese beinhaltet den Versicherungsschein sowie die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen. Weitere Dokumente per Post folgen nicht.

    Kann die Reiseversicherung auch nach Reisebeginn abgeschlossen werden?

    Nein! Eine Buchung der ReisePolice TOURIST ist nach Reisebeginn leider nicht mehr möglich.

    Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

    Die Beiträge für Deine ReisePolice TOURIST kannst Du flexibel per Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrifteinzug), Kreditkarte oder via PayPal bezahlen. Wähle dabei zwischen monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher, jährlicher oder einmaliger Zahlweise. Eine Zahlung per Rechnung oder eine eigene Überweisung an den Versicherer ist nicht vorgesehen.

    Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt jedoch nicht vor der Ausreise aus dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und nicht vor Zahlung der Versicherungsprämie.


    Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.


    Hinweis: Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise und vor Grenzüberschreitung zu stellen. Versicherungsbeginn muss der Tag der Ausreise von Deutschland sein, als Versicherungsende gilt der Tag der Ankunft in Deutschland.

    Gibt es einen Selbstbehalt?

    Der Sondertarif ReisePolice TOURIST beinhaltet keine Selbstbeteiligung.

    Wie lange gilt der Versicherungsschutz der ReisePolice TOURIST?

    Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum für private und berufliche Auslandsreisen bis zu einer Höchstversicherungsdauer von maximal 548 Tagen (18 Monaten).

    Die Reise wurde abgesagt oder muss verschoben werden. Was nun?

    Kein Problem! In beiden Fällen benötigen wir von Dir eine kurze formlose Änderungsmitteilung per Email. Sollte die Reise gar nicht erst angetreten werden, wird der Vertrag storniert und Du erhältst Deine bereits verauslagte Versicherungsprämie zurück.


    Wenn sich Deine Reisedaten geändert haben, ist es wichtig, dass Du uns dies schnellstmöglich vor Reiseantritt mitteilst. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz auf Deine neuen Reisedaten an.

    Kann ich mitreisende Familienangehörige versichern?

    Mitreisende Familienangehörige können ebenfalls versichert werden. Mit nur einer Buchung können mehrere Personen gemeinsam einen Vertrag abschließen. Dabei wird für jeden Reisenden eine eigene Prämie entsprechend seines Alters berechnet.

  • Ich habe einen Schadenfall - wie verhalte ich mich richtig?

    Bitte melde Deinen Schaden unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG! Unternehme dabei alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Zeige zum Beispiel Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lass Dir Deine Anzeige bestätigen. Sammle alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvorschläge, Atteste, Rechnungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).


    Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender Fragen hilfreich:
    Wer hat den Schaden verursacht? Wer war am Schaden beteiligt - Zeugen, Geschädigte, Verletzte? Was ist genau passiert? Wann und wo hat sich der Schadenfall ereignet bzw. wann hast Du das erste Mal vom Schaden Kenntnis genommen? Wie kam es zu dem Schaden?


    Einen Schaden meldest Du, unter Angabe Deiner Vertragsnummer, bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG
    im Notfall auf Reisen (24-Stunden-Notrufnummer): +49 40 - 5555 - 7877

    per Telefon: +49 (0)40 - 4119 - 2300
    per Telefax: +49 (0)40 - 4119 - 3586
    per Post: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg
    oder online über die Homepage: Schadenservice HanseMerkur

    Wie erreiche ich die HanseMerkur Reiseversicherung AG im Notfall?

    Der Versicherer Deines Versicherungsschutzes, die HanseMerkur Reiseversicherung AG, ist 24-Stunden an 7 Tagen in der Woche rund um den Globus für Dich erreichbar und berät Dich z.B. bei der Wahl von Ärzten oder Krankenhäusern, organisiert einen ärztlich indizierten Rücktransport oder leistet Beistand im Rahmen der Notfallversicherung. Kontaktiere im Notfall auf Reisen folgende 24-Stunden-Notruf-Servicenummer +49 40 5555-7877.

    Krank im Ausland: Wie lange besteht Versicherungsschutz?

    Nachleistung im Ausland - Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.

    Muss ich für Behandlungskosten im Ausland in Vorleistung gehen?

    Ob Du für medizinisch notwendige Behandlungskosten in Vorkasse treten musst, hängt davon ab, welche Leistungen Du im Ausland in Anspruch nimmst. Wirst Du beispielsweise zur stationären Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert, weil eine Operation notwendig ist, stellt der Versicherer nach Prüfung des Sachverhaltes eine Kostenübernahme aus. Im Falle einer stationären Behandlung kontaktiere bitte immer vorab die 24-Stunden-Notrufnummer.


    Bei Auftreten eines kleineren Schadenfalles im Ausland, zum Beispiel bei Krankheit, zahlst Du kleinere Rechnungen (Richtwert bis 500 Euro) bitte vorerst selbst und reichst diese nachher im Original per Post beim Versicherer ein. Beachte, dass für die Auszahlung von Versicherungsleistungen weitere Unterlagen erforderlich sind und mitgesandt werden müssen. Welche dies konkret sind, erfährst Du unter: Schaden melden Liegt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis dem Versicherer vor und ist die Leistungspflicht der HanseMerkur dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen.

    Welche Dokumente müssen zur Erstattung von Leistungen eingereicht werden?

    Für eine reibungslose Bearbeitung eines Schadenfalls sind immer der Versicherungsnachweis (Versicherungspolice), sämtliche Rechnungen im Original (für Behandlungen etc.) sowie eine kurze Hergangsbeschilderung einzureichen. Je nach Reiseland oder Härte des Schadenfalls können weitere Unterlagen angefragt werden.


    Insbesondere für die Auslandskrankenversicherung sind als Kostennachweise bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:

    • Name und Anschrift der behandelten Person
    • Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes
    • Krankheitsbezeichnung/Diagnose
    • Behandlungszeitraum
    • Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
    • genaue Bezeichnung der ausländischen Währung

    Schadenmeldungen sendest Du bitte der HanseMerkur per Post an:
    HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg

    Ich reise früher zurück, kann ich die Versicherung vorzeitig beenden?

    Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.

    Solltest Du Deine Reise früher beenden, kann Du Deinen Versicherungsvertrag selbstverständlich vorzeitig beenden. Der Versicherungsschutz ist taggenau kündbar. Für die Kündigung Deines Vertrages benötigen wir von Dir eine kurze formlose Email mit Deiner Vertragsnummer, dem Nachweis der Rückreise sowie einer gültigen deutschen Bankverbindung für die Erstattung der Restbeiträge. Die Email richtest Du bitte an uns.

    Dein Vertrag wird frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir oder die HanseMerkur über die vorzeitige Beendigung deiner Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.

    Ist ein Heimaturlaubschutz in Deutschland mitversichert?

    Der Versicherungsschutz ReisePolice TOURIST besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands (Ausland) auftreten. Bei Versicherungsverträgen von mindestens sechsmonatiger Dauer besteht Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland der versicherten Person. Der Versicherungsschutz im Heimatland ist begrenzt auf maximal vier Wochen für alle Heimatlandaufenthalte je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt dabei ein Zeitraum von zwölf Monaten gerechnet ab Versicherungsbeginn.


    Hinweis: Sollten 4 Wochen Heimaturlaubschutz nicht ausreichen, muss darüber hinaus der Versicherungsschutz über die heimische Krankenkasse in Deutschland versichert werden. Des Weiteren ist ein Heimaturlaubschutz nicht versichert wenn Du Deine Reise gar nicht erst fortsetzen möchtest.

    Wohin sende ich Änderungsmitteilungen?

    Änderungsmitteilungen kannst Du formlos per Email an uns senden oder direkt über den Online-Vertragsservice der HanseMerkur Reiseversicherung AG übermitteln.

    Ich bleibe länger im Ausland - kann der Versicherungsschutz verlängern werden?

    Sollte sich Dein Aufenthalt im Ausland verlängern, kannst Du die Verlängerung der Versicherung über die ursprünglich geplante Dauer hinaus formlos per E-Mail beantragen. Die Höchstversicherungsdauer der ReisePolice TOURIST Versicherung beträgt 18 Monate.


    Der Anschlussvertrag muss vor Ende der vereinbarten Dauer beantragt werden und bedarf der Zustimmung des Versicherers. Versichert sind bei einer Verlängerung nur Fälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die nach Abschluss des Anschlussvertrags neu eintreten.

    Für die Prüfung einer Verlängerung benötigen wir von Dir:

    • eine kurze formlose Email mit Wunsch der Verlängerung an uns
    • Deine Vertragsnummer
    • das genaue Verlängerungsdatum
    • eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern diese dem Versicherer noch nicht vorliegt)
  • Wann kann der Tarif ReisePolice TOURIST neu abgeschlossen werden?

    Für Personen, die bereits schon einmal mit der Auslandskrankenversicherung ReisePolice TOURIST versichert waren und nun eine weitere Reise starten, ist Folgendes zu beachten: Sofern für die versicherte Person bereits ein Vertrag nach diesem Tarif bestanden hat, ist der Abschluss eines erneuten Vertrages nach diesem Tarif erst nach einer mindestens 2-monatigen Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland möglich.
    Hinweis: Ein Neuabschluss aus dem Ausland heraus ist nicht möglich!

Kontakt

Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr

Ansprechpartner


MATHIAS JENSCH

MICHAELA SIEBER

HENRIETTE BEIL

 

© 2011 - 2024 ReisePolice
Partner-ID: 10070